Wann darf man Hecken schneiden?
Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte von Hecken und Gehölzen nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Wer eine Hecke stark zurücknehmen will, plant das für die Zeit von Oktober bis Februar.
Zur Gartenpflege →Pflaster: Warum der Unterbau entscheidet
Ob eine Fläche lange hält, hängt weniger vom Stein ab als vom Aufbau darunter: Planum, Frostschutz- und Tragschicht, Bettung und Einfassung. Eine befahrbare Einfahrt braucht einen deutlich stärkeren Unterbau als eine Terrasse. Fragen Sie bei jedem Angebot nach, welche Schichten enthalten sind.
Zu den Pflasterarbeiten →Baum fällen in Stuttgart: Was ist erlaubt?
In Teilen Stuttgarts schützt die Baumschutzsatzung Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, auch auf Privatgrundstücken. Die Frist des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis 30. September gilt für Bäume in Hausgärten nicht, brütende Vögel dürfen aber nie gestört werden. Bevor gefällt wird, sollte deshalb geklärt sein, ob eine Genehmigung nötig ist.
Zur Baumpflege →Garten in Hanglage: So wird der Hang nutzbar
Stuttgart ist Hanglage. Mit Terrassierung, Stützmauern und einer durchdachten Entwässerung werden auch steile Grundstücke zu nutzbaren Gärten. Entscheidend ist, dass Gelände und Wasserführung vor der Gestaltung geplant werden.
Zur Gartenplanung →Pool bauen: Genehmigung und Zeitplan
Private Schwimmbecken sind in Baden-Württemberg bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei, Abstände zur Grundstücksgrenze gelten trotzdem. Wer im Sommer schwimmen will, plant im Winter und baut im Frühjahr, sobald der Boden frostfrei ist.
Zum Poolbau →Rollrasen oder Ansaat?
Rollrasen ist sofort grün und nach wenigen Wochen belastbar, kostet aber mehr. Ansaat ist günstiger, braucht jedoch Zeit und regelmäßige Bewässerung, bis eine dichte Fläche entsteht. Für stark genutzte Flächen oder schnelle Ergebnisse lohnt sich Rollrasen meist.
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